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Kelkheim                                                   Pinnbrett - 1
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                           Pinnbrett


Frankfurter Allgemeine, Zeitung für Deutschland, Samstag, 9.11.2019,
Abteilung: Rhein-Main Zeitung, S. 56

Die Nazis und die Franziskaner
Von höv. [Jan Schiefenhövel]



Sagt der Artikel eigentlich irgendetwas? Wenn ja, was?

   Journalismus kann ein Kreuz sein, ein Kreuz auf dem gebeugten Kreuz.
Vor allem dann, wenn man auf einem Acker herumzackern will, der im Über-
maß teils aus Sumpf, teils aus Fels und Unkraut besteht. Eine halb ver-
steckte, halb verdorrte Herbstzeitlose kann da schon ein Aufblühen be-
deuten.
    Da machte also scheinbar die Stadt Kelkheim eine Pressemitteilung
zu einer Schenkung, einer Vermachung von Unterlagen, die ihr - wenn die
Nachrichten dazu stimmen, die man immer mal wieder liest - ohnehin
gehören oder irgendwann gehört hätten. Das aber trifft, wie am Schluß
des Beitrags zu sehen, offenbar nur auf einen Teil zugedachter Unter-
lagen zu, darunter: Schriftstücke zur von der Gestapo im Februar 1939
angeordneten Klosterräumung, "Überholung" genannt. Ja, wirklich: "Über-
holung" des Klosters, so hieß die Gestapo das, jedenfalls steht es so in
den diesem Verf. vorliegenden Gestapo-Unterlagen dazu (Quelle: Bericht
nach Berlin vom 22.2.1939). "Überholung" wie man einen Motor eben auf
Vordermann bringt, genau so war das sicherlich (vieldeutig) gemeint.
Auch der SS-Bürgermeister verwendet übrigens den Begriff, vgl. hierzu
dessen undatierten Bericht (nach 26.2.1939) an die Gestapo (S. [4] von 4
der unpaginierten Abschrift auf Spruchkammerebene, zu dieser Abschrift-
fassung siehe nachfolgend).
   Ein Kreuz ist nun in der Tat, daß das, auf das sich der größte und
eigentliche Teil des Artikels inhaltlich bezieht, zunächst einmal nur
eine Abschrift ist. Sie war im vorigen November bei einer Gedenkveran-
staltung zum Pogrom am 9. November 1938 ("Reichskristallnacht") im Ple-
narsaal des Kelkheimer Rathauses an einer Pinnwand angeheftet (aber gra-
vierend unvollständig und mit Schwärzungen versehen, siehe später). Mit
Erlaubnis des Bürgermeisters machte dieser Verf. von den angehefteten
und an einer Wäscheleine aufgehängten Dokumenten Fotos, wobei dem frisch
gebackenen Smartphoner bei den angehefteten, soweit sie die Schließung
des Klosters betrafen, etwas sehr Elektrisierendes auffiel, das nun
durch Schiefenhövels Artikel noch getopt wird. Allerdings: Eine Vermu-
tung zu Teilen der seltsamen Geschichte schwante diesem Verf. schon
lange.
   Um was geht es? Es geht um die oben angesprochene, mittels Fotokopien
an einer Stellwand angepinnte und somit bekannt gewordene maschinen-
schriftliche Abschrift, neben der parallel eine Abschrift textlich
"gleichen" Inhalts, aber klar unterschiedlich abschriftlicher Entstehung
existiert, wobei diese auf der Spruchkammerprozeßebene als Unterlage
herangezogen worden war. Die simple Frage kann da nur lauten: Wo am Ort
des Originals ist denn das Original abgeblieben, das jetzt offenbar -
unvollständig allerdings - ersetzt wurde? Direkt nach dem Krieg jeden-
falls war es und waren mit ihm zahlreiche andere Dokumente mutmaßlich
noch da. Oder entstanden damals schon Abschriften von Abschriften? Was
aber, überdenkt man die Zeit kurz nach Kriegsende, ziemlich unwahr-
scheinlich ist. Wie auch immer, die beiden genannten Überlieferungs-
zweige der Eingabe des SS-Bürgermeisters an die Gestapo sind jedenfalls
mit "Abschrift" gekennzeichnet. Es existiert übrigens noch eine Ab-
schrift, sie beinhaltet aber nur etwa die zweite Hälfte der Eingabe, und
diese Teilabschrift wurde sogar von einem Vorsitzenden der Spruchkammer
Main-Taunus beglaubigt, der darüber hinaus andernorts auch die Quelle
angab, doch konnte dem bisher noch nicht nachgegangen werden. 
   Spätestens hier ist also Quellenforschung in vollem Umfang der not-
wendig zu bahnende Weg im Gestrüpp. Doch ganz abgesehen davon, läßt sich
stellvertretend auch von dem angehefteten Abschrifttorso unzweifelhaft
ableiten, daß schon das Original ein massives Authentizitätsproblem auf-
weist, denn die drei NSDAP-Ortsgruppenleiter kommen nicht selbst, etwa
in beigelegten Schriftstücken, zu Wort, ihre Einlassungen werden viel-
mehr vom SS-Bürgermeister zitiert, eher "referiert", das heißt, er gibt
in seiner Zusammenschau in abschriftlicher Form drei Berichte wieder,
für die zu Beginn der jeweilige Ortsgruppenleiter als Urheber ausgewie-
sen wird, wobei die Wiedergabe der Berichte dann (geschickt!) in der
Ich-Form geschieht (über diese sonderbare Tatsache der Verwendung der
Ich-Form wird später noch zu reden sein).
   Wiederum hat man es also mit Abschriften zu tun - zumindest oder vor-
geblich, denn es darf hierbei, vorsichtig formuliert, die besondere par-
teiliche und politische Situation zu bedenken bzw. zu berücksichtigen,
nicht übersehen werden.
   Unerfindlich ist, wieso diese letztgenannten überdeutlichen Zusammen-
hänge Schiefenhövel beim Textstudium nicht auffielen - denn natürlich
gehören Hinweise auf solcherlei Bedingungen zum guten journalistischen
Ton unabdingbar dazu. Merke: Mit Naivität und gutem Glauben kommt man
bei Darstellungen von Ereignissen der nationalsozialistischen Zeit auf
dem oben angesprochenen Acker keine zehn Zentimeter weit (korrigierte
Fassung 19.11.2019, archiviert; erneute sprachliche Nachbesserung
4.12.2019, Fortsetzung folgt).






















[PS. Meiner schnellen amfmerksamen Informationsseele wie immer mein
herzliches Dankeschön; auf den Wink hin erfolgte der Kauf der
Samstag-FAZ am Kiosk an der Bockenheimer Warte dann auch eilig-
sten Fußes, 9.11.2019.] 

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Beachte: Der nachfolgende Text scheint zu den obigen Ausführungen keinen
Bezug zu haben, doch dieser Eindruck wird sich bald ändern.

Beim Herum-Googeln stieß dieser Verf. am 19.11.2019 gegen 1 Uhr nachts
auf die unten angelinkte Dokumentation "Kelkheim in der NS-Zeit". Diese
Zusammenstellung soll von März (Teil 1) bzw. April (Teil 2) 2019 stam-
men. Technisch dazu Folgendes: Teil 1 und der Hauptteil des Teils 2 wur-
den als PDF-Dateien am Dienstag dem 12.11.2019 ab 7 Uhr 51 in einer hal-
ben Stunde erstellt, Teil 1 in dieser Zeit schon abgeschlossen, Teil 2
wurde am 13.11.2019 morgens abgeschlossen (die beiden einleitenden Da-
teien zu diesem Teil stammen gänzlich vom 13.11.). Daraus ist zu
schließen, daß die Dokumentation zwischen dem 13. und 19.11.2019 ins
Netz geladen wurde. (Beachte: Die Begriffe "Teil 1" und "Teil 2" wurden
von diesem Verf. um der Vereinfachung willen eingeführt.)
Unten also fürs erste der postwendend (am 20.11.2019 gegen 2 Uhr) ge-
setzte Sofort-Link (eine genaue Durchsicht der Dokumentation ist in Vor-
bereitung).

Erste Eindrücke und Gedanken:

Auf die gesamte Dokumentation wird hier Bezug genommen, sie wird in
diese Arbeit eingearbeitet. So einfach geht das aber nicht, weil ein
großer Teil der Dokumentation fehlerhaft, schlampig dargeboten wurde.
Es wurde nicht genügend Sorgfalt aufgebracht. Deshalb ist die Aus-
führung ingesamt nicht anders als mangelhaft zu bezeichnen. "Ausrei-
chend" kann beim besten Willen nicht vergeben werden, denn schon allein
die Wiedergabe verschwärzter, durch den Scan-Vorgang randseitig ab-
geschnittener oder sonstwie unlesbarer Fließtexte reicht eben schlicht
und einfach nicht für eine Akzeptanz.

Weiterhin eine Stichprobe (21.1.2020 online) zu Teil 2, Jahrgang 1938
(Minimalkritik):

Dokument 20/62: im HK "vor dem 1.4.1938" nicht auffindbar, Seiten-
                Design eher untypisch für das HK dieser Zeit (liest
                sich eindeutig wie ein Beitrag von vor 1933, hoch-
                interessant).
Dokument 21/62: im HK nicht auffindbar, Seiten-Design untypisch für das
                HK.
Dokument 22/62: Datum falsch
Dokument 23/62: Zuordnung zum HK falsch (Seiten-Design eher untypisch
                für das HK dieser Zeit), eindeutig eine Kopie von dem
                in einem hessischen Archiv befindlichen Original (= auf-
                geklebter Ausschnitt, Dokumentation in Vorbereitung).
Dokument 24/62: Datierung autorenseits nicht recherchiert (Bericht hier
                auf dieser Seite seit 2017 mit den bibliographischen
                Grunddaten wiedergegeben).
Dokument 25/62: Dokument unvollständig, Kollage, beides unvermerkt (feh-
                lender Teil seit 2017 hier auf dieser Seite dokumen-
                tiert).

Klammheimliche Verdopplung (Aufstellung nur bezogen auf die obigen
Dokumente):

Teil 1 (Kelkheim wird Stadt)           Teil 2 (HK, 1938)

 Dokument                              Dokument 

 2/16                           =      20/62 (siehe oben)

 4/16                           =      21/62 (siehe oben)

 7/16                           =      22/62 (siehe oben)

 8/16                           =      25/62 (siehe oben)

 9/16                           =      24/62 (siehe oben)

10/16                           =      23/62 (siehe oben)

Thema "Fehleingruppierung":

Es scheint klar zu sein, daß die Dokumente 20/62 und 23/62 des Teils 2,
die sich ja auch unter den Dokumenten des Teils 1 befinden, zur "Aus-
stellung 1983" gehörten, bei den anderen vier Dokumenten dieses Teils
kommt man zunächst nicht auf diesen Gedanken, dennoch befinden auch sie
sich im Teil 1. Hier ist also augenscheinlich Bestimmungs- und Aufräu-
mungsarbeit zu leisten, was gehört wohin - und was stammt von wem sowie
wie sah die tatsächliche Gestalt der "Ausstellung 1983" aus, allerdings
werden bei diesen Unterfangen deutlich Grenzen nicht zu überwinden sein.

Von der gesamten Dokumentation hat dieser Verf. am 21.11.2019, also
praktisch sofort, eine Kopie auf seiner Festplatte festgehalten. Er hat
außerdem eine Liste der beipublizierten Erstellungs- und Veränderungs-
datierungen angefertigt. Eine Maßnahme, um Änderungsbewegungen feststel-
len zu können, denn auf der Seite selbst ist kein hierfür geeignetes
Datierungssystem vorgesehen.
Wie nun eine Überprüfung ergab, waren bis zum 12.1.2020 gegen 22 Uhr,
also fast zwei Monate nach der errechneten Einstellung ins Netz, auf der
Kelkheimer Darstellung keine Änderungen vorgenommen worden. Eine genaue
Aufstellung zur Unzulänglichkeit wird es entgegen der ursprünglichen
Absicht wahrscheinlich nicht geben, auf jeden Fall werden hier aber je-
weils soweit nötig Berichtigungen angezeigt, so daß im Laufe der Zeit
der Wert der Kelkheimer Sammlung deutlicher wird.
Eine "Handreichung" für Forscher, wie es im Einleitungstext vollmundig
heißt, ist die jetzige Fassung (Stand 19.1.2020) nur sehr bedingt, denn
durch die vielen Fehler und dokumentarischen Unzulänglicheiten erwächst
kaum ein Vertrauen in die Darstellung. Es muß praktisch nahezu die ganze
Dokumentation nachbereitet werden.
Fazit: Eine Abschwächung der kritischen Einstellung zum Kelkheimer Buch
von 2018 "Kelkheim in der Zeit des Nationalsozialimus" bringt diese
dahingeschluderte Nachreichung eigentlich nicht, sie verstärkt die Kri-
tik eher nur noch, wie gesagt: Ausführungen in Vorbereitung.
Wie eine Nutzung der Kelkheimer Dokumentation für diese Arbeit aussehen
kann, ist unter 1938 am Beispiel "Kelkheims Stadtwerdung" versucht wor-
den.
Vorrangig wird allerdings an dem obigen, am 9.11.2019 begonnenen Text
weitergearbeitet. Es gibt noch manches zu sagen und, wie die erste
Durchsicht dieser Dokumentation zeigt, zu Recht.

Kelkheim in der NS-Zeit

1) Dokumentation der Ausstellung - Kelkheim im Dritten Reich - 1933-
1945, veranstaltet 1983 von Dietrich Kleipa.
2) Die Zeit des Nationalsozialismus in Kelkheim - Im Spiegel des
Höchster Kreisblatts - 1933-1941, beruht überwiegend auf der von
Dietrich Kleipa zusammengetragenen Sammlung. 
Beide Teile wurden von Monika Öchsner erarbeitet (Zitat) bzw. zu-
sammengestellt. 
Hier entsteht bei Verweisen ein quellenkritisches Problem, das andern-
orts diskutiert wird. Wahrscheinlich wird mit Kurzformen wie "siehe
Kleipa Ausstellung 1983, Kelkheim Internet-Fassung November 2019" und
"siehe Kleipa HK-Sammlung, Kelkheim Internet-Ausgabe November 2019"
dem Dilemma ausgewichen.

Rechtshinweis: Die Stadt Kelkheim stellte am Wochenende des 18./19.1.
2020 einen neuen "Urheberrecht"-Hinweis auf ihre Homepage. Der alte
liegt samt Datum fotographiert hier vor. Der neuen - schrillen, messer-
scharfen - Fassung glaubt man Wut entnehmen zu dürfen, es fehlt ihr
etwas an Weichspüler, indem auf Nutzerrechte hingewiesen wird, z.B. auf
das Zitatrecht. Das Zitatrecht ist Teil des Urheberrechts und ein
Grundpfeiler eines Rechtsstaats. Es gab noch eine ganz alte Fassung
des Hinweises, im Ton mit gemeindefreundlichen Obertonanteilen (20./22.
1.2020).

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[Stand der Arbeit für diese Dokumentation am Höchster Kreisblatt
auf Mikrofilm: Bislang wurden 1864 ganzseitige PDF-Dateien (darunter
gegentlich auch Ausschnitte, Vergrößerungen) und mehr als 200 weitere
Detail- oder ganzseitige Papierkopien erstellt, Angabe zum Umriß der
Quellenarbeit in Vorbereitung, 21.11.2019.]









[pinnbrett]

Online: 10.11.2019, Version: 1.46, 7.3.2020

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Bearbeitungen und Kommentare (c) Diethelm Paulussen (siehe Titelseite)